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Was gilt beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens? Hier erklären wir Ihre gesetzlichen Rechte und den Unterschied zu einer freiwilligen Garantie.
Gesetzliche Gewährleistung beim Fahrzeugkauf
Wenn Sie als Privatperson ein Fahrzeug bei uns kaufen, stehen Ihnen bei einem Mangel die gesetzlichen Rechte aus der Sachmängelhaftung zu. Ansprechpartner dafür ist Autohaus Möller als Verkäufer. Im Regelfall können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen; je nach Situation kommen weitere Rechte wie Minderung oder Rücktritt in Betracht. Eine Herstellergarantie ist dafür keine Voraussetzung.
Neuwagen
Die gesetzlichen Mängelansprüche verjähren bei einem Neuwagen grundsätzlich zwei Jahre nach Übergabe. Ob ein konkreter Defekt einen Sachmangel darstellt, hängt vom Fahrzeug und den Umständen des Einzelfalls ab.
Gebrauchtwagen
Auch für Gebrauchtwagen gilt grundsätzlich eine zweijährige Verjährungsfrist. Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich und gesondert auf mindestens ein Jahr verkürzt werden. Maßgeblich ist die wirksame Vereinbarung im jeweiligen Kaufvertrag. Eine vollständige Ausschließung der gesetzlichen Rechte gegenüber Verbrauchern ist nicht möglich.
Gewährleistung und Herstellergarantie: der Unterschied
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und richtet sich gegen uns als Verkäufer. Sie betrifft Mängel, für die wir nach den gesetzlichen Regeln einzustehen haben. Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Zusage des jeweiligen Garantiegebers, beispielsweise des Herstellers. Ihr Umfang, ihre Dauer und ihre Bedingungen ergeben sich aus den konkreten Garantieunterlagen. Eine Garantie ersetzt oder beschränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht.
Ob für ein bestimmtes Fahrzeug eine Herstellergarantie oder eine besondere Haltbarkeitsgarantie besteht, erläutern wir anhand der jeweiligen Fahrzeug- und Garantieunterlagen. Pauschale Aussagen für alle Fahrzeuge sind hier nicht sinnvoll.
MG-Herstellergarantie: Angaben wie „7 Jahre“ gelten nach Maßgabe der jeweiligen MG-Garantiebedingungen. Einzelne Bauteile können abweichende Laufzeiten oder Ausschlüsse haben. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
Offizieller EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung
Die folgende unveränderte deutsche Vorlage der Europäischen Kommission fasst die wichtigsten Verbraucherrechte zusammen. Für die digitale Darstellung verwenden wir die amtliche Farbfassung. Die ebenfalls amtliche Schwarzweißfassung steht für den Ausdruck bereit.

EU-Hinweis groß öffnen · Deutsche Schwarzweißfassung zum Ausdrucken · Quelle: Europäische Kommission
Fragen oder einen Mangel melden?
Wenden Sie sich mit Ihrer Frage oder einer Beschreibung des Mangels direkt an uns. Wir prüfen den konkreten Fall und besprechen die nächsten Schritte.
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